Vor 10 Jahren trat das modernisierte Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) in Kraft. Diese Gesetzesänderung war aus reproduktionsmedizinischer Sicht überfällig, denn viele Paare mit unerfülltem Kinderwunsch könnten einfach nicht behandelt werden. So konnte eine IVF/ICSI mit Spendersamen nicht durchgeführt werden, wohin gegen die Insemination mit Spendersamen erlaubt war. Diese skurrile Gesetzesregelung führte dazu, dass bei verschlossenen Eileitern und