1978 kam Louise Brown im englischen Oldham zur Welt. Sie war das erste sogenannte „Retortenbaby“, also der erste Mensch, welcher durch eine „Künstliche Befruchtung“ gezeugt wurde. Seither hat sich vieles getan – angefangen von weltweit gültigen Standards und Verfahren, über die Entwicklung und Etablierung neuer Technologien bis hin zu immer breiter werdenden Akzeptanz in der Gesellschaft. Im Grunde eine Erfolgsgeschichte.
Damals wie heute gibt es aber Situationen, welche die Grenzen der Fortpflanzungsmedizin, im Rahmen von ethisch- moralischen Grundsätzen und gesetzlichen Regelungen, aufzeigen. Besonders spürbar wird dies anhand von Fällen, wo diese Grenzen, in teils schockierender Art und Weise, überschritten wurden. Hierzu ein paar Beispiele: