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Leistbare Kinderwunschbehandlung – heute und morgen

Symbolbild | Foto: Shutterstock

„Wie sollen wir das machen? Können wir es uns überhaupt leisten?“ …

In Zeiten wie diesen, wo die Corona Virus-Pandemie große wirtschaftliche und soziale Unsicherheit hervorruft, sind solche Gedanken in vielerlei Hinsicht absolut nachvollziehbar und beschäftigen möglicherweise auch zahlreiche Paare mit Kinderwunsch.
Besonders in Situationen, in denen bereits vor der Geburt des Kindes Kosten entstehen, nämlich bei Paaren, die eine IVF-Therapie benötigen, spielt die finanzielle Ausgangslage natürlich eine wichtige Rolle. Genau hierfür gibt es Hilfestellungen, sowohl von staatlicher Seite her, als auch im Rahmen der Leistungen von Krankenkassen.

Eine Behandlung im privaten Kinderwunschzentrum ist mit Kosten verbunden, welche jedoch durch bestimmte Möglichkeiten einer Zuzahlung bis hin zur teilweisen Kostenerstattung leistbar wird und somit für eine weitaus größere Anzahl an Paaren zugänglich ist.

Wie sehen diese Möglichkeiten also konkret aus?

Finanzielle Entlastung durch IVF-Fonds

Eine Maßnahme zur finanziellen Entlastung von ungewollt kinderlosen Paaren, die medizinische Hilfe benötigen, um schwanger zu werden, umfasst das österreichische IVF-Fonds-Gesetz. Dabei wird ein Großteil der Therapiekosten aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt, wenn das Kinderwunschpaar bestimmte Voraussetzungen erfüllt, und die Behandlung bei einem Vertragspartner machen lässt. Das heißt, bei Kliniken oder Kinderwunsch-Zentren, die eine entsprechende Zulassung nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz besitzen und einen Vertrag mit dem IVF-Fonds haben, wie z.B. die NEXTCLINICS IVF Zentren Prof. Zech in Bregenz und Salzburg.

Was man zur Inanspruchnahme des IVF-Fonds erfüllen bzw. wissen muss:

    • Familienstand: aufrechte Ehe, eingetragene Partnerschaft oder eheähnliche Lebensgemeinschaft (seit 01.01.2015 auch lesbische Paare: diejenige Frau, welche beabsichtigt das Kind auszutragen, muss die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen)

    • vorliegende medizinische Indikation: Sterilität bei der Frau und/oder beim Mann muss durch eine Fachärztin / einen Facharzt diagnostiziert werden

    • kein Anspruch bei einer nicht medizinisch notwendigen, und daher auf eigenen Wunsch herbeigeführten Sterilisation der Frau / des Mannes (Vasektomie)

    • Altersgrenze: Frau darf das 40. Lebensjahr, Mann bzw. Partnerin das 50. Lebensjahr nicht erreicht haben

    • Versicherungs- und Staatsbürgerschaftsnachweis

    • Hauptwohnsitz in Österreich (zumindest ein Partner des Paares)

    • 70% der Kosten werden pro Versuch (max. 4) mitfinanziert. Die restlichen 30% sind vom Paar selbst zu tragen. Als Versuch gilt ein kompletter Behandlungszyklus. Ausnahme: Die Kostenübernahme für mehr als vier Versuche setzt voraus, dass zumindest eine Schwangerschaft durch Methoden der IVF erfolgreich herbeigeführt werden konnte.

    • Meldung über das Ergebnis eines Versuchs binnen 3 Monaten an das medizinische Institut, welches die Behandlung durchgeführt hat. Achtung: Wenn keine Meldung erfolgt, sind die übernommenen Kosten an den IVF-Fonds zurückzuerstatten.

    (→ Details zu den einzelnen Punkten)

Kostenbeteiligung der Krankenkassen

Neben staatlichen Förderungen übernehmen auch viele Kassen einen Teil der Behandlungskosten, manche sogar bis zu zwei Drittel oder mehr. Dies trifft jedoch nicht immer zu und muss individuell abgeklärt werden.

Hierzu ein Beispiel: Für Wunscheltern aus Deutschland, die sich an die NEXTCLINICS IVF Zentren Prof. Zech in Bregenz und Salzburg wenden, erfolgt die Behandlung nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz. Es besteht daher die Möglichkeit, eine Zuzahlung durch die Krankenkasse in gleicher Höhe wie bei einer Behandlung in Deutschland zu beantragen. Wenn man also weiß, dass es möglicherweise zu einer Therapie kommt, sollte bereits im Vorfeld die entsprechenden Anfragen an die Versicherung gestellt werden. Beim Erstgespräch im IVF-Zentrum erfolgt dann eine umfassende Abklärung der medizinischen Situation des Paares. Daraus resultieren die Details, wie Therapiekosten und Informationen zur Ursache der Unfruchtbarkeit, welche innerhalb kürzester Zeit der Versicherung bereitgestellt werden können.

Rolle der Reproduktionsmedizin heute und in Zukunft unumstritten

Laut Experten deute der aktuelle und prognostizierte demographische Wandel zum Teil auf eine sehr dramatische und problematische Entwicklung hin. Ein Geburtenrückgang (von 68ern-Babyboomer Jahrgängen, zu einem Drop zu den 1980ern Jahrgängen, Drop von den Mid-90ern Jahrgängen), bei gleichzeitig steigendem Alter der Erstgebärenden (in Deutschland u. Österreich um/über 30 Jahre), führe zu einer massiven Änderung der Altersstruktur – regional bis national. Der Anteil der Erwerbstätigen sinkt, mit weitreichenden Folgen für den Arbeitsmarkt, das Pensionssystem etc. Gleichzeitig gibt es viele infertile bzw. subfertile Paare, die sich sehnlichst ein Kind wünschen. Und, nicht zuletzt, auch gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch. Diesen Paaren zu helfen stellt in erster Linie eine moralische Verpflichtung dar. Letztendlich aber auch, im gesellschaftlichen Kontext betrachtet, eine sozioökonomische Notwendigkeit, wenn man dem demographischen Faktor gegensteuern will.

Dazu Dr. Maximilian Murtinger, Ärztlicher Leiter der NEXTCLINIC IVF Zentren Prof. Zech – Bregenz:

M. Murtinger

„Die Reproduktionsmedizin ist ein probates Mittel, um diesem demographischen Wandel entgegenzuwirken. So z.B. in Israel, wo bereits heute bis zu 10% der Kinder durch bzw. nach reproduktionsmedizinischen Behandlungen geboren werden. Aber auch in europäischen Ländern, wie Norwegen, Schweden, Finnland beispielsweise, ist die Reproduktionsmedizin bereits ein fixer Bestandteil der Gesellschaftspolitik. Wir brauchen Kinder, und da geht es nicht nur um IVF, sondern um jegliche Art von Hilfe. Moderne Medizin ist offen. Kinder sind das wichtigste Ziel in unserer Gesellschaft.“

Zusammenfassend ist die Bedeutung der Reproduktionsmedizin heute und in Zukunft klar erkennbar. Umso wichtiger werden finanzielle Hilfsmittel durch die öffentliche Hand sowie Kostenerstattungen durch Krankenkassen und eventuell auch neue Versicherungsmodelle, welche die Akzeptanz und den Stellenwert der medizinisch unterstützten Fortpflanzung in der Gesellschaft grundlegend festigen.

(Literatur beim Verfasser / wissenschaftlichen Koordinator NEXTCLINIC IVF Zentren Prof. Zech – Bregenz)


Links:
» „Künstliche Befruchtung“: Heute noch ein Tabu-Thema?

(Beitrag | http://www.kinderwunsch-blog.com)

» „And here she is… THE LOVELY LOUISE“

(Beitrag | http://www.kinderwunsch-blog.com)

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